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Vermutlich Scheinselbstständigkeit statt Werkvertrag, Bürgermeister hat womöglich Magistrat und Stadtverordnetenversammlung getäuscht

„Das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt bestätigt unsere Kritik am Vertragsverhältnis des Magistrats mit Jörn Hagemann. Es liegt nach Aussage des Gerichts kein Werkvertrag vor.
Jetzt ist endlich klar, warum der Bürgermeister die Beantwortung unserer Anfrage mit allen Mittel verhindern und den Vertrag nicht herausgeben wollte. Ich fordere den Bürgermeister daher nochmals auf, das Vertragsverhältnis mit Hagemann umgehend zu beenden, da es dafür keine Rechtsbasis gibt, “ so Jan Rüffer, der Fraktionsvorsitzende der Grünen.

Der Bürgermeister hat im Juli 2014 einen Werkvertrag vom Magistrat beschließen lassen. Tatsächlich handelt es sich aber um einen Dienstleistungsvertrag mit Elementen einer Scheinselbstständigkeit. Auch der Stadtverordnetenversammlung wurde noch im Januar ein Werkvertrag vorgetäuscht. Die notwendige Ausschreibung ist ebenfalls unter Vortäuschung falscher Tatsachen erfolgt. So heißt es in der Pressemitteilung der Grünen.

Das Gericht hat keinen Zweifel daran gelassen, dass die Anfrage der Grünen ganz im Rahmen der Hessischen Gemeindeordnung gestellt wurde und damit rechtskonform war. Mit fünf monatiger Verspätung, deutlich länger als der gesetzlichen Vorgabe von zwei Wochen entspricht, wurden einige der zehn Fragen vom Magistrat beantwortet. Andere Fragen wurden in der Gerichtsverhandlung geklärt. Daher die Feststellung des Gerichtes, dass kein Werkvertrag vorliegt.

Zwei weitere, noch unbeantwortete Fragen müssen vom Magistrat bis zum 11.4.2015 beantwortet werden. Dann wird man endlich wissen, wie die Entlohnung erfolgt und welche Zwischenergebnisse Jörn Hagemann im Rahmen des 100.000 €uro-Vertrages zu erbringen hat.

Die Grünen werden jetzt die Kommunalaufsicht einschalten, um folgende Sachverhalte überprüfen zu lassen:
1. Ist der „Vertrag“ mit Herr Hagemann nicht rechtswidrig falsch ausgeschrieben worden.
2. Wurde der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung getäuscht.
3. Liegt eine rechtswidrige Scheinselbstständigkeit vor.

Pikanter Weise kämpft die SPD bundesweit gegen solche nicht rechtskonformen Arbeitsverhältnisse.

Haushaltsrede 2015

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