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Entgegnung auf den offenen Brief der BI der Moscheegegner

Aus aktuellem Anlass veröffentlichen wir hier die Entgegnung von Udo Weiß auf den an ihn gerichteten, offenen Brief der Bürgerinitiative:

Udo Weiß

Entgegnung auf den offenen Brief der BI der Moscheegegner

Sehr geehrte Damen und Herren,

Danke für den offenen Brief an mich vom 7.7.2014, den ich über die Presse erhalten habe. Ihr Schreiben war leider nur mit einer Internetadresse versehen. Ich würde es vorziehen, wenn wir in Zukunft jeweils von Mensch zu Mensch mit unseren Namen kommunizieren würden.

Ich möchte zunächst einmal richtig stellen, dass ich nicht Bundestagsabgeordneter der Grünen bin. Sie müssen mich da mit meinem Gegenkandidaten Herrn Tauber, dem Generalsekretär der Bundes-CDU, verwechselt haben. Das ist wahrscheinlich geschehen, weil Herr Tauber  ebenfalls für die Rechte der Ahmadiyya Glaubensgemeinschaft und den Moscheebau in Schlüchtern eintritt.

Die Innenminster von Bund und Ländern haben nach mehrjähriger Prüfung durch den Verfassungsschutz die Ahmadiyya-Gruppe als Religionsgemeinschaft offiziell anerkannt und damit den christlichen Kirchen gleichgestellt. Wenn sich eine einzelne Gruppe von Menschen in Schlüchtern entgegen den Regierungsentscheidungen auf Grund subjektiver Vorstellungen anmaßt, Andersgläubige terroristischer Umtriebe zu verdächtigen und deren Grundrechte in Frage stellt, dann ist dem Krieg zwischen Bürgergruppen Tür und Tor geöffnet. Ein solches Verhalten zerstört unser Gemeinwesen.

Es geht beim Baurecht für die Schlüchterner Moschee um die etwa 200 Gläubigen im Bergwinkel und allenfalls noch um deren GlaubensmitgliederInnen in Deutschland. Ich habe seit vielen Jahren zahlreiche Kontakte zu  den Mitgliedern Schlüchterner Ahmadiyya-Religionsgemeinschaft. Ich sehe keinen Grund diese Mitbürger und Mitbürgerinnen als gefährlich zu stigmatisieren.

Ich würde es begrüßen, wenn wir zukünftig eine inhaltliche Diskussion führen könnten und auf polemische, wertende Äußerungen und Unterstellungen verzichten würden. Intensive politische Diskussion ja, aber nicht in Form von Diffamierung Andersdenkender!

Sie unterstellen uns Grünen, dass wir gegen das Bürgerbegehren seien. Das ist falsch. Wir halten die Einbeziehung der Bürger und Bürgerinnen in jedem Fall für geboten, auch dann, wenn das Risiko bestehen würde, dass das Ergebnis eines solchen Bürgerbegehrens nicht unserer politischen Meinung entspricht.

Bürgerentscheide können Grundrechte nicht außer Kraft setzen. Es gibt ein Grundrecht auf Religionsfreiheit und Gleichbehandlung insbesondere der staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften. Dieses Recht ist auch durch Volksentscheide nicht zu kippen. Ihr Bürgerbegehren führt daher nur zu unnötigen Feindschaften in der Bevölkerung und wirkt damit zerstörerisch.

Wir sollten uns gemeinsam dafür einsetzen, dass die Menschen in Schlüchtern zusammen geführt werden statt Menschen auszugrenzen.

Ihr

Udo Weiß

Sprecher des Ortsvereins

Bündnis 90/Die Grünen